
Austauschstudenten, die ein halbes oder ein ganzes Jahr an einer japanischen Partner-Universität studiert haben, können im Einzelfall von einer Mittelstufenklausur befreit werden. Die Befreiung liegt grundsätzlich im Ermessen des Dozenten. In der Regel wird die Befreiung erteilt, wenn eine Bestätigung der japanischen Uni über folgende Punkte vorgelegt wird: