Japan Zentrum
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BA Japanologie

An der Ludwig-Maximilians-Universität München existiert eine exzellente Einführung seitens der Zentralen Studienberatung mit dem Titel "LMUstudium", erhältlich in pdf-Format bei der Zentralen Studienberatung (www.lmu.de/zsb/studienorientierung). Dort gibt es auch weitere Infos zum Studienbeginn.

Zudem finden Sie eine Kurzbeschreibung des Fachs Japanologie unter diesem Link: https://www.lmu.de/de/studium/studienangebot/alle-studienfaecher-und-studiengaenge/studiengang_2923.html.


Für StudienanfängerInnen: Beachten Sie bitte unsere Hinweise auf dieser Homepage unter "Aktuelles".

 Einleitend einige knappe Grundlageninformationen zum BA Japanologie in Kurzform:

  • Sie können das Studium der Japanologie ausschließlich im Wintersemester beginnen.
  • Es gibt kein besonderes Aufnahmeverfahren, Tests oder ähnliches: Die Allgemeine Hochschulreife ist zur Aufnahme des Studiums und zur Einschreibung ausreichend.
  • Das Verfahren zur Einschreibung erfolgt durch eine postalische Bewerbung. Beachten Sie bitte dazu die Informationen der Studentenkanzlei.
  • Zusätzlich zum Hauptfach Japanologie (120 ECTS) ist ein Nebenfach (60 ECTS) verpflichtend.
    Das Nebenfach sollte dazu dienen, Ihr theoretisches und methodisches Wissen ergänzend zu erweitern.
  • Eine Liste der möglichen Nebenfächer finden Sie hier.
    Falls Sie sich für die Nebenfächer SLK (Sprache, Literatur, Kultur) oder AO (Antike und Orient) entscheiden sollten, beachten Sie bitte, dass das Japan-Zentrum ausdrücklich davon abrät, auch in diesen Nebenfächern weitere japanbezogene Veranstaltungen zu besuchen. Dies ist weder sinnvoll, noch wünschenswert.
  • Sie müssen sich zu den Veranstaltungen jeweils per LSF vor dem Beginn der Vorlesungen anmelden. Im Wintersemester ist die Anmeldefrist in der Regel Anfang Oktober - siehe dazu auch die Einführung in LSF (pdf, 1,7 MB).
  • Informationen zu den im Sprachunterricht verwendeten Lehrbüchern finden Sie hier (pdf, 105 kB).

Informationen zum Herunterladen:

Rechtlich findet sich der Studiengang in der folgenden Studienordnung geregelt: