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M.A. Japanologie

Achtung! Seit dem Wintersemester 2009/2010 hat die LMU auf den Bachelorstudiengang umgestellt. Eine Immatrikulation als Studienanfänger im Magisterstudium ist damit nicht mehr möglich.

Das Japan-Zentrum der LMU bietet neben einer fundierten Sprachausbildung ein breit gefächertes Lehrangebot für den M.A.-Studiengang "Japanologie", darunter Übungen, Proseminare, Hauptseminare, Vorlesungen usw. zu den Gebieten Geschichte und Kulturgeschichte, Literatur, Philosophie und Religion, Wirtschaft, Politik, Recht, Gesellschaft und Kultur.

Verlauf des Studiums

Das M.A.-Studium der Japanologie soll auf der Basis fundierter Kenntnisse der japanischen Sprache umfassendes Wissen über das moderne und vormoderne Japan vermitteln, sowie die Fähigkeit, mindestens ein Teilgebiet der japanischen Kultur (Geschichte, Geistes-, Religions- und Literaturgeschichte, Gesellschaft, , Politik, Wirtschaft u.a.) unter Benutzung japanischsprachiger Quellen wissenschaftlich zu erschließen.

Auf der Grundlage von § 2 der Magisterprüfungsordnung (Regelstudienzeit 9 Semester, Höchstumfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen 144 Semesterwochenstunden (SWS), die Zwischenprüfung schließt das 4-semestriges Grundstudium ab, 5-semestriges Hauptstudium, abgeschlossen durch die Magisterprüfung) umfasst das Studium im Hauptfach insgesamt etwa 72 SWS (ergänzt durch jeweils 36 SWS aus den beiden Nebenfächern) und gliedert sich in folgende Teilbereiche und Studieninhalte:

Hauptfach

Grundstudium (1.-4- Semester)

  • Sprachkurs: Modernes Japanisch I + II (1.- 2. Semester, je 8 SWS)
  • Sprachkurs: Modernes Japanisch III + IV (3.- 4. Semester, je 8 SWS)
  • Sprech-, Lese-, Schreib- und Übersetzungsübungen, Grammatik und Lektüre
  • Vorlesungen, Übungen und Proseminare zu Geschichte, Kultur-, Religions- und Literaturgeschichte, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft u.a.: je 2 Wochenstunden während der ersten 4 Semester

Leistungsanforderungen im Grundstudium:

  • mindestens 2 Proseminarscheine (2 benotete Scheine, i.d.R. Referat und schriftliche Arbeit)
  • ab Studienbeginn Wintersemester 2002/03 erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs Modernes Japanisch 1-4 (muss jeweils durch Scheine nachgewiesen werden)

Zwischenprüfung

Das Grundstudium im HF Japanologie wird durch die bestandene Zwischenprüfung (= Klausuren und mündliche Prüfungen) abgeschlossen. Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis der zuvor ("Leistungsanforderungen Hauptfach") aufgeführten Leistungen. Gegenstand der Zwischenprüfung sind neben der modernen japanischen Sprache (Schrift, Wortschatz, Grammatik sowie Übersetzung) die in den Einführungsveranstaltungen vermittelten Grundkenntnisse in den Gebieten Geschichte und Kulturgeschichte, Literatur, Gesellschaft, Philosophie, Politik, Religion und Wirtschaft Japans (Näheres s. Zwischenprüfungsordnung). Zur Orientierung und Vorbereitung wird dringend empfohlen, auf die Leseliste "Auswahl japanologischer Grundlagenliteratur" (Stand 04.11.2009, pdf-Format, 76 KB) zurückzugreifen.

Hauptstudium (ab 5. Semester)

Fortsetzung und Ergänzung der Sprachausbildung:

  • Sprachkurs: Japanisch Mittel- und Oberstufe, empfohlen ist die Teilnahme an allen Teilveranstaltungen von Mittel- und Oberstufe (Pflicht sind insgesamt mindestens 8 SWS)
  • Sprachkurs: Einführung in kobun mit Lektüreübungen (4 SWS)
  • Sprachkurs: Fachsprache (2 SWS)
  • Sprachkurs: Einführung in kanbun oder Fachsprache, vorzugsweise aus dem gewählten persönlichen Schwerpunkt (2 SWS)

Wissenschaftliche Ausbildung:

  • Mindestens zwei Hauptseminare aus dem gewählten persönlichen Schwerpunkt (je 2 SWS)
  • Vorlesungen, Übungen, Seminare eigener Wahl im Umfang von insgesamt ca. 10-12 SWS

Leistungsanforderungen im Hauptstudium:

  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mindestens 2 Hauptseminaren im Hauptfach sowie an mindestens je einem Hauptseminar in den beiden Nebenfächern
  • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
  • 2 beliebige Scheine nach eigener Wahl aus dem Angebot "Japanisch Mittelstufe" und "Japanisch Oberstufe", z.B.: 2 Scheine Mittelstufe oder je 1 Schein Mittel- und ein Schein Oberstufe usw.

Magisterprüfung

Die M.A.-Prüfung umfaßt:

  • eine schriftliche Arbeit (Magisterarbeit)
  • eine Klausur im Hauptfach sowie
  • mündliche Prüfungen in Haupt- und Nebenfächern.

Japanischsprachiger Anteil in Magisterarbeiten:

Der angemessene Umgang und der Einbezug japanischsprachigen Quellen- und Sekundärmaterials ist ein wesentliches Kriterium bei der Bewertung der Magisterarbeit. Es versteht sich allerdings, dass dieser Anteil je nach Materiallage und Themenwahl variiert. Aus der Bibliographie sollte hervorgehen, dass mindestens 30% der verwendeten Bücher, Aufsätze und sonstigen Quellen japanischsprachig sind. Zudem sollte die Arbeit einen Übersetzungsteil aus dem Japanischen (entweder im Haupttext integriert oder im Anhang) beinhalten; als Richtwert gelten 10% des Gesamtumfanges, also etwa 8 Seiten.

In der Magisterarbeit selbst ist der Einbezug dieses Materials durch eine Übersetzung von mindestens acht Seiten Umfang (d.i. etwa 10% des Umfanges der gesamten Arbeit) nachzuweisen, die als geschlossener Text oder in Form mehrerer Teilübersetzungen von entsprechender Gesamtlänge in die Arbeit einzubauen ist (evtl. auch als Anhang). Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass es sich hier um Minimalanforderungen handelt und diese achtseitige Übersetzung nicht die auch im übrigen Text nachvollziehbare Rezeption des japanischsprachigen Materials ersetzen kann.

Die maximale Förderungsdauer nach Bafög beträgt 9 Semester.

Nebenfach

Grundstudium (1.-4- Semester)

  • Sprachkurs: Modernes Japanisch I (8 SWS) + II (6 SWS) (1.- 2. Semester)
  • Sprachkurs: Modernes Japanisch III + IV (3.-4. Semester, je 4 SWS)
  • Sprech-, Lese-, Schreib- und Übersetzungsübungen, Grammatik und Lektüre
  • Vorlesungen, Übungen und Proseminare zu Geschichte, Kultur-, Religions- und Literaturgeschichte, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft u.a.: je 2 Wochenstunden während der ersten 4 Semester

Leistungsanforderungen im Grundstudium:

  • mindestens 2 Proseminarscheine, davon 1 benoteter Schein (i.d.R. Referat und schriftliche Arbeit)
  • ab Studienbeginn Wintersemester 2002/03 erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs Modernes Japanisch 1-4 (muss jeweils durch Scheine nachgewiesen werden)

Im Nebenfach Japanologie findet keine Zwischenprüfung statt.

Hauptstudium (ab 5. Semester)

  • Mindestens ein Hauptseminar (2 SWS)
  • Vorlesungen, Übungen und Seminare eigener Wahl im Umfang von 4 SWS

Leistungsanforderungen im Hauptstudium:

  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mindestens einem Hauptseminar
  • In der Regel Nachweis von mindestens fünf Semestern Studium

 

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