Japan Zentrum
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Studienaufenthalte in Japan

Allgemeines

Möglichkeiten für Aufenthalte in Japan

Für Aufenthalte in Japan während des BA- und MA-Studiums gibt es generell drei Möglichkeiten:

  • Aufenthalt an einer unserer japanischen Partneruniversitäten. Diese Aufenthalte dauern in der Regel ein Jahr und beginnen meist nach dem 4. oder 5. Semester des BA-Studiums. Die Zahl der Plätze ist begrenzt; sie werden über ein Auswahlverfahren vergeben. Inwiefern zusätzlich zu dem Studienplatz auch ein Stipendium, ein Wohnheimplatz oder ähnliches angeboten werden, unterscheidet sich je nach Partneruniversität. Auch sind die regionalen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten in Japan teils beachtlich. Zusätzlich zu den mit den Studienplätzen verbundenen Leistungen ist es außerdem möglich, ein Stipendium zu beantragen, beispielsweise über PROSA LMU. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Universitäten, mit denen das Japan-Zentrum einen direkten Austausch unterhält (die sogenannten „japanischsprachigen Programme“) und den Universitäten, mit denen eine Partnerschaft auf Universitätsebene besteht (die sogenannten „englischsprachigen Programme“). Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf die japanischsprachigen Programme; Informationen zu den englischsprachigen Programmen erteilt das Referat Internationale Angelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass für die englischsprachigen Programme meist Sprachzertifikate (TOEFL, IELTS, etc.) sowie akademische Gutachten von zwei Dozent*innen notwendig sind, die bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung eingereicht werden müssen und die jeweils einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigen. Sprechen Sie mögliche Gutachter*innen so bald wie möglich an, um ihnen genug Zeit zum Verfassen der Gutachten zu geben.
  • Aufenthalt an einer anderen japanischen Universität oder einer vergleichbaren Einrichtung. Die Suche nach einem geeigneten Studienplatz und die Finanzierung liegen bei dieser Option ganz in der Verantwortung der Student*innen.
  • Praktikum in Japan. Auch hier sind die Student*innen selbst für die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz (z.B. durch direkte Recherche oder über KOPRA.ORG und ähnliche Plattformen) und die Organisation des Aufenthalts verantwortlich. Dafür ist die Bandbreite der möglichen Praktika sehr groß – sie reicht von Wirtschaftsunternehmen über Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen bis hin zu Behörden.

In allen drei Fällen ist es möglich, sich für die Zeit des Aufenthalts vom Studium beurlauben zu lassen. Über die genauen Bedingungen, Fristen und dergleichen informiert die Studentenkanzlei auf den folgender Seite:

Informationsabend

Jedes Jahr veranstaltet das Japan-Zentrum in der dritten Vorlesungswoche des Wintersemesters einen Informationsabend zum Thema Japan-Aufenthalte, bei dem die Partneruniversitäten vorgestellt, das Bewerbungsverfahren erklärt und auch andere Fragen wie bspw. die der Finanzierung besprochen werden. Außerdem berichten Rückkehrer*innen über ihre Erfahrungen in Japan. Der Termin für den Informationsabend wird rechtzeitig im Unterricht und auf unserer Homepage unter Aktuelles bekannt gegeben.

Hier im Uploud finden Sie die aktuelle Präsentation, in der die wichtigsten Informationen der Veranstaltung vom 27.10.2023 zusammengefasst sind.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Planung eines Japan-Aufenthalts oder zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich am besten an Yosuke Buchmeier oder Yumiko Kato.

Austauschprogramme mit unseren japanischen Partneruniverstitäten

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die japanischsprachigen Programme. Informationen zu den englischsprachigen Programmen erteilt das Referat Internationale Angelegenheiten.

Partneruniversitäten

Das Japan-Zentrum unterhält Austauschprogramme mit den folgenden japanischen Universitäten:

Fukuoka

Kagoshima

Kobe

Kyoto

Tokio

Hanno, Saitama

Sapporo

Bewerbungsverfahren und Bewerbungsvoraussetzungen

Zur Bewerbung berechtigt sind Student*innen im BA-Studium Japanologie ab dem 3. Fachsemester und Student*innen im MA-Studium Japanologie. Bewerbungen von Studierenden im 3. Fachsemester, die eine der Modulprüfungen P1 - P4 im Hauptfach Japanologie nicht abgelegt oder nicht bestanden haben, werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Ebenso werden die Bewerbungen von Studierenden ab dem 5. Fachsemester nicht berücksichtigt, wenn sie mehr als ein Modul (wie vorgesehen laut Prüfungsordnung) im Hauptfach Japanologie nicht absolviert bzw. bestanden haben. Unabhängig davon, ob der Aufenthalt im Sommer- oder im Wintersemester beginnt, werden die Plätze in einem einzigen gemeinsamen Auswahlverfahren vergeben.

Die Bewerbungsfristen liegen in der Regel im Winter. Sie werden beim Informationsabend sowie auf der Homepage des Japan-Zentrums unter Aktuelles bekannt gegeben.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist elektronisch an die Adresse japanaufenthalte@lrz.uni-muenchen.de zu senden. Sie umfassen drei Dateien, die als PDFs verschickt werden sollen:

  • Bewerbungsbogen (Formular hier zu beziehen).
  • Notenauszug (Transcript of Records) für das Haupt- und Nebenfach in deutscher Sprache. (Verfügbar im LSF).
  • Projektskizze für ein (fiktives) Forschungsprojekt, das während des Japan-Aufenthalts behandelt werden könnte. (Siehe unten.) WICHTIG: Die Projektskizzen werden von drei Mitgliedern des Kollegiums doppelblind begutachtet und dürfen daher nicht den Namen des*der Bewerber*in enthalten.

Auswahlkriterien

Anhand der bisherigen Prüfungsleistungen und dreier Gutachten für die Projektskizzen wird eine Rangliste der Bewerber*innen erstellt, die im Kollegium zur Diskussion und Abstimmung gestellt wird.

Empfehlungsschreiben

Die Bewerber*innen, die für einen Platz in einem der japanischsprachigen Programme ausgewählt werden, müssen in der Regel ein Empfehlungsschreiben bei der japanischen Partneruniversität einreichen. Bitte sprechen Sie die Dozent*innen, von denen Sie ein Gutachten möchten, so bald wie möglich an, um ihnen genug Zeit zum Verfassen des Schreibens zu geben.

Projektskizzen

Sinn und Zweck

Zum Zeitpunkt der Bewerbung haben die Bewerber*innen in der Regel keine benoteten Leistungen außer den Sprachklausuren erbracht. Um sicherzustellen, dass die Auswahl nicht allein auf Grundlage der Sprachnoten erfolgt, ist bei der Bewerbung auch ein Abriss eines Forschungsprojekts einzureichen, das während des Japanaufenthalts durchgeführt werden könnte. Ob das Projekt letztlich tatsächlich realisiert wird oder nicht, ist dabei zunächst nicht relevant – es geht in erster Linie darum festzustellen, ob der*die Bewerber*in in der Lage ist, eine Forschungsfrage zu formulieren, im vorhandenen Forschungskontext zu verorten, geeignete Methoden zu ihrer Beantwortung auszuwählen und einen realistischen Zeitplan dafür zu entwerfen.

Im Vorfeld ihrer Bewerbung dürfen Student*innen ihre Projektskizze in einem Beratungsgespräch mit einem*r Angehörigen des Kollegiums diskutieren. Dieses Gespräch sollte nicht über das Feedback zu einer geplanten bzw. laufenden Seminararbeit hinausgehen.

Umfang und Inhalt

Die Projektskizze sollte maximal 2 Seiten (exkl. Literaturverzeichnis) umfassen und die folgenden Punkte behandeln:

  • Mit welchem Thema soll sich das Projekt beschäftigen, welche Forschungsfrage soll beantwortet werden?
  • Wie ist es um den Forschungsstand zu diesem Thema bestellt?
  • Welche Methoden sollen bei der Forschung zum Einsatz kommen?
  • In welche Arbeitsabschnitte untergliedert sich das Vorhaben?
  • Welche Ziele sollen zu welchem Zeitpunkt erreicht worden sein?
  • Warum sind gerade die angegebenen Wunschuniversitäten zur Durchführung des Projekts geeignet?

Anerkennung von in Japan erbrachten Studienleistungen

Austauschstudent*innen, die ein ganzes Jahr an einer unserer japanischen Partneruniversität studiert haben, können ihre in Japan erbrachten sprachlichen Leistungen im 6. Semester des BA als P 8.1 "Lesestrategie" anerkennen lassen. Zudem ist es möglich, eine in Japan erfolgreich absolvierte inhaltliche Veranstaltung zu einem Themenbereich der Japanologie als Seminar des 3. oder 4. Semesters (WP 1-4) anerkennen zu lassen. Dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde, muss in geeigneter Form nachgewiesen werden (Bescheinigung, Seminararbeit etc.) Die jeweilige Anrechnung liegt grundsätzlich im Ermessen der Dozent*innen. Wenden Sie sich bitte an eine*n Dozent*in, der*die in diesem Modul im laufenden Semester nach Ihrer Rückkehr ein Seminar hält.

Beachten Sie bitte außerdem, dass für Japan-Heimkehrer*innen ab dem kommenden Wintersemester im 5. Fachsemester im Modul P. 7 (Japanisch 5) neben den bisher angebotenen Kursen jeweils ein Sprachkurs mit der Bezeichnung „上級“ angeboten wird. Die Teilnahme an P 7 ist also verpflichtend und kann nicht durch in Japan erbrachte Leistungen ersetzt werden.

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